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Die neue E-Auto Förderung 2026

Sichere dir bis zu 6.000 € Zuschuss für dein neues E-Auto

Die Bundesregierung fördert Elektroautos mit Steuervorteilen und ab Januar 2026 auch wieder rückwirkend mit einer Kaufprämie. Wer den E-Auto-Zuschuss beantragen kann und wie viel Geld es gibt: Die neue Förderung soll im Frühjahr starten und auch rückwirkend für E-Autos gelten, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden.

Du kannst den Antrag voraussichtlich ab Mai 2026 stellen. Bis dahin soll laut Bundesumweltministerium ein Online-Portal freigeschaltet sein.

Elektrisch fahren, Zukunft gestalten!

 

 

Sichere dir jetzt deine Chance auf einen attraktiven Zuschuss von bis zu 6.000 € für dein neues E-Auto! Gestalte die Zukunft aktiv mit und leiste deinen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und moderner Mobilität. Informiere dich ganz einfach über die Fördermöglichkeiten und beantrage deine Unterstützung – starte noch heute in eine umweltfreundlichere Zukunft!

Alle Infos zur Förderung

Ein E-Auto mit Ladekabel (Nahaufnahme)

Welche E-Autos werden gefördert?

Fördergeld soll es für erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender und mit Plug-in-Hybrid-Antrieb geben. Zu der Fahrzeugklasse M1 gehören Pkw und die meisten Wohnmobile unter 3,5 Tonnen. Förderung gibt es sowohl beim Kauf als auch beim Leasing der Elektroautos.

Gebrauchte E-Autos werden nicht gefördert. Das Bundesumweltministerium will frühstens 2027 prüfen, ob es für diese auch Fördergeld gibt.

Beratung vereinbaren

 

E-Auto Förderungsrechner

Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.

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Ihre voraussichtliche Förderung:
5.000 €

Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.

Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts Haushalt ohne minderjährige Kinder Haushalt mit einem minderjährigen Kind Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern
bis 45.000 Euro 5000 Euro 5500 Euro 6000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 4000 Euro 4500 Euro 5000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 3000 Euro 3500 Euro 4000 Euro
80.001 bis 85.000 Euro keine Förderung 3500 Euro 4000 Euro
85.001 bis 90.000 Euro keine Förderung keine Förderung 4000 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium

 

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